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Sektorale Heilpraktikerin / Sektoraler Heilpraktiker


Rechtslage:
Wer professionell im Bereich der Heilkunde tätig sein möchte, braucht eine Heilerlaubnis. Für ÄrztInnen ist das die Approbation, für HeilpraktikerInnen die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.


Für den Bereich Psychotherapie - einer Form der Heilkunde - gibt es jedoch die Möglichkeit, eine auf diesen Therapiebereich eingeschränkte Erlaubnis zu erhalten.

PhysiotherapeutInnen können eine auf ihren Tätigkeitbereich eingeschränkte Erlaubnis erhalten.



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