(Stand: 26.08.2008)
1. Die Schule ist berechtigt, persönliche Daten zum Zwecke der Schule zu speichern und zu verarbeiten und diese nach den Vorgaben des Datenschutzgesetzes zu verwenden.
2. Wir berücksichtigen weitgehend die Termine der Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien von Bremen und Niedersachsen.
3. Aus
unvorhersehbaren Gründen ausgefallene Einheiten werden im
Rahmen der Möglichkeiten nachgeholt. Dies
bedeutet u. a.:
- Anderer Wochentag
- Intensivkurs: Zwischentermin oder Kursverlängerung
- Die ausgefallenen
Einheiten werden an einem anderen Ort
angeboten.
Weitere Ansprüche oder Verpflichtungen erwachsen daraus
nicht. Änderungen im unterrichtstechnischen Ablauf bleiben
vorbehalten.
Eine Verlegung der Veranstaltungsräume der Schule
in Bremen oder an einen Ort in der näheren Umgebung
(maximal 15 km) ist kein Kündigungsgrund.
4. Die Anmeldung zum gewünschten Kurs erfolgt durch Rücksendung des unterschriebenen Anmeldeformulars. Danach erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Anmeldung. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Sollten sich für den gewünschten Kurs bis zum Stichtag nicht genügend TeilnehmerInnen angemeldet haben, sagen wir den Kurs unmittelbar danach ab. In diesem Fall werden erfolgte Zahlungen ohne Abzug zurückerstattet. Weitere Ansprüche erwachsen daraus nicht. Der Grund- bzw. Aufbaukurs beginnt mit dem Einführungstag. Der Stichtag für den Kurs liegt 28 Tage vor Kursbeginn.
5. Die Anzahlung wird mit der Anmeldung fällig. Bei Teilzahlung überweisen Sie jeweils zum 1. des Monats die Monatsbeträge beginnend mit dem Monat des Kursbeginns. Die Monatsbeträge sind per Dauerauftrag zu entrichten. Bei Vorauszahlung werden die Kursgebühren abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung zum Monatsersten des Kursbeginns fällig.
6. Bei einer verspäteten oder unterlassenen Zahlungen besteht kein Teilnahmerecht am Unterricht.
7. Bei Kündigung vor dem Stichtag werden erfolgte Zahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25,-- € (Kurse der medizinischen Grundausbildung) bzw. 15,-- € (Intensivkurse) zurückerstattet.
8. Nach
dem Stichtag ist eine Kündigung - außer aus wichtigem Grund
bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen -
ausgeschlossen. Eine Ersatzteilnehmerin kann vorgeschlagen
werden. Dies entbindet aber nicht von der Zahlungspflicht
der gesamten Kursgebühr entsprechend der vereinbarten
Voraus- oder Teilzahlungsbedingungen.
Sonderregelungen: Kurse
der medizinischen Grundausbildung (s. 11.),
Intensivkurs (s. 14.)
9. Widerrufsbelehrung
(Widerrufsrecht): Nach erfolgter Anmeldung besteht innerhalb von 14 Tagen ein
Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen. Der Rücktritt muss schriftlich
erfolgen. Für Anmeldungen, die später als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn
erfolgen, verkürzt sich diese Frist bis zum Veranstaltungsbeginn. Zur Wahrung
der Frist (Fristbeginn nach Unterschrift der Anmeldung) genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufes.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für die Teilnehmerlnnen der medizinischen Grundausbildung:
10. SchülerInnen der
medizinischen Grundausbildung, die den Mittwoch oder
Mittwoch und Freitag besuchen, können in dieser Zeit
dienstags kostenfrei hospitieren. Dies gilt nur für solche
Personen, die den Dienstag absolviert haben, nicht jedoch
für SchülerInnen, die sich nur für den Mittwoch oder
Mittwoch und Freitag anmelden. Diese Möglichkeit können wir
nur gewähren, wenn ein Dienstagstermin stattfindet und noch
Plätze frei sind.
Entsprechendes gilt auch für TeilnehmerInnen des
Intensivkurses in Bezug auf den Aufbaukurs.
11. Der Vertrag über die
medizinische Grundausbildung kann mit einer Frist von 4
Wochen zu den nachfolgenden Terminen gekündigt werden. Die bis zum Kündigungstag
auflaufenden Kosten werden anteilig nach Wochen berechnet. Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr
von 25,-- €.
Fristen und Termine
bezüglich Kündigung und Mitteilung an die FHS bei Voraus- und Teilzahlung:
|
Beginn: |
Kündigung zum: |
Mitteilung an die FHS |
| 11.09.10 Dienstag: Mittwoch: |
15.03.11 23.03.11 |
15.02.11 23.02.11 |
| 27.11.10 Dienstag: Mittwoch: |
24.05.11 01.06.11 |
26.04.11 04.05.11 |
| 12.03.11 Dienstag: Mittwoch: |
30.08.11 14.09.11 |
02.08.11 17.08.11 |
| 21.05.11 Dienstag: Mittwoch: |
15.11.11 23.11.11 |
18.10.11 26.10.11 |
| 27.08.11 Dienstag: Mittwoch: |
28.02.12 07.03.12 |
31.01.12 08.02.12 |
| 12.11.11 Dienstag: Mittwoch: |
15.05.12 23.05.12 |
17.04.12 25.04.12 |
| 25.02.12 Dienstag: Mittwoch: |
10.07.12 18.07.12 |
12.06.12 20.06.12 |
| 12.05.12 Dienstag: Mittwoch: |
13.11.12 21.11.12 |
16.10.12 24.10.12 |
12. Außerordentliches
Kündigungsrecht der FHS: Ein Kurs kann durch die FHS unter-
oder abgebrochen werden, wenn infolge eines Ausscheidens
von TeilnehmerInnen die Anzahl der angemeldeten
TeilnehmerInnen unter vier absinkt. Die Ansprüche sind
beschränkt auf die tatsächlich nicht erbrachte
Unterrichtszeit.
Die Höhe der Rückzahlung oder Nachforderung ist abhängig
von den tatsächlich geleisteten Unterrichtszeiten und den
tatsächlich geleisteten Beträgen.
Abweichende Bedingungen für TeilnehmerInnen des Schnupperkurses der medizinischen Grundausbildung:
13. Den TeilnehmerInnen, die sich während oder innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Kurses für die Teilnahme an der medizinischen Grundausbildung entscheiden, werden die für den Schnupperkurs entrichteten Kosten gutgeschrieben. Sie können an der schon erfahrenen Unterrichtsphase nochmals teilnehmen.
Die folgende Ausnahmeregelung gilt nur für
TeilnehmerInnen des mündlichen
Intensivkurses:
14. Falls Sie während der Zeit Ihrer Teilnahme am mündlichen Intensivkurs einen entsprechend frühzeitigen Prüfungstermin erhalten, können Sie nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen für die Zeit nach dem Prüfungstermin vom Intensivkurs vorzeitig zurücktreten. Ihnen werden dann anteilige Gebühren pro Unterrichtseinheit zurückerstattet.
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